ÜBER UNS
Willkommen bei den Rechtsanwälten Klaus Heppner, Marianne Kempas und Arne Kempas*. Seit der Gründung vor über 30 Jahren vertreten und beraten wir unsere Mandanten. Durch unsere langjährige Tätigkeit und regelmäßige Fortbildung können wir Ihr erfahrener und kompetenter Berater in vielen Rechtsangelegenheiten sein. Im Laufe der Jahre haben sich dabei bestimmte Tätigkeitsschwerpunkte gebildet, diese finden Sie unter den Rechtsgebieten.
Kompetent sein bedeutet für uns auch, seine eigenen Grenzen zu kennen. Daher leiten wir unsere Mandanten an besonders spezialisierte Kollegen weiter, wenn dies notwendig wird.
PASSEN WIR ZU IHNEN?
Unsere Mandantschaft besteht vorwiegend aus kleineren Unternehmen sowie Privatpersonen. Diese Mandanten schätzen insbesondere den schnellen und unkomplizierten persönlichen Kontakt zu uns und die Flexibilität einer kleinen Rechtsanwaltskanzlei. Für kleinere Unternehmen können wir nicht nur die rechtliche Beratung leisten, sondern auch die Lohn- und Finanzbuchhaltung übernehmen. Bei Privatpersonen können wir aufgrund der verschiedenen fachlichen Ausrichtungen unserer Anwälte eine breit aufgestellte Rechtsberatung bieten und trotzdem eine persönliche Betreuung gewährleisten.
KOSTEN
Für uns ist Kostentransparenz wichtig und selbstverständlich.
Für Verbraucher sind die Kosten für Erstberatung gesetzlich auf maximal 190,00 € zzgl. ggf. 20,00 € Auslagenpasuche zzgl. 19 % USt. begrenzt, soweit Sie nichts anderes mit uns vereinbaren. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach Dauer und Umfang der Erstberatung. Für die meisten Erstberatungen entstehen Kosten in Höhe von ca. 100,00 € zzgl. 19 % USt. Auch für Unternehmer werden bei uns im Regelfall die selben Kosten für die Erstberatung anfallen. Für eine laufende Rechtsberatung und besonders komplexe Probleme können Vergütungsvereinbarungen getroffen werden.
Wenn Sie uns nach der Erstberatung mit der weiteren Vertretung beauftragen, rechnen wir dies grundsätzlich gemäß dem RVG nach dem Gegenstandswert ab. Hierauf wird die Erstberatungsgebühr angerechnet. In einigen Fällen kann auch eine abweichende Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein.
Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir für Sie Prozesskostenhilfe beantragen können. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur für ein gerichtliches Verfahren und nicht für die Erstberatung.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns darauf, Sie bald als Mandant begrüßen zu dürfen.
*angestellter Rechtsanwalt